Primär für zwei Gruppen von Unternehmen ist es obligatorisch, dass CSRD umzusetzen:
Ab dem Geschäftsjahr 2024 tritt die Publikationspflicht zunächst für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen innerhalb der EU in Kraft. Dies betrifft Rechtsformen wie beispielsweise die Europäische Gesellschaft (SE), die Aktiengesellschaft (AG) sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Einige Ausnahmen gibt es allerdings für sogenannte Kleinstunternehmen. Die CSRD gilt auch für Schweizer Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erwirtschaften und in der EU mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.
Zusätzlich sind ab dem Geschäftsjahr 2025 alle weiteren, nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet, wenn sie mindestens zwei dieser drei Kriterien erfüllen:
- Die Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro,
- der Nettoumsatz ist höher als 50 Millionen Euro oder
- das Unternehmen beschäftigt mehr als 250 Mitarbeitende.
Nach derzeitigen Schätzungen wird der Anwenderkreis der CSRD dann rund 50.000 europäische Unternehmen umfassen. Viele Unternehmen werden somit die Frage, ob sie berichtspflichtig sind, mit „Ja“ beantworten müssen.