Blogreihe: TechnoLogisch nachhaltig
Luisa Swetlik | Februar 22, 2024 | 5 min

Die CSRD: Neue Berichtspflichten für Unternehmen

In ihrem Videobeitrag berichtet unsere Expertin Luisa Swetlik ausführlich über neue Publikationspflichten zum Thema Nachhaltigkeit. Unser Blogbeitrag fasst wichtige Erkenntnisse zusammen.

Image Blog Die CSRD: Neue Berichtpflichten für Unternehmen

Die CSRD und ihre Bedeutung

Ende 2022 verabschiedete die Europäische Union (EU) die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD. Diese Richtlinie definiert verschiedene Publikationspflichten zu Nachhaltigkeitszielen und -massnahmen, die die betroffenen Unternehmen künftig einhalten müssen. Das dahinterliegende Ziel: Eine bessere Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsbemühungen einzelner Unternehmen untereinander.

Die Anforderungen für diese Reporting kodifizieren die European Sustainablity Reporting Standards (ESRS). Diese Standards unterteilen sich dabei in zwei Gruppen: die übergeordneten beziehungsweise „sektorunspezifischen“ sowie die „sektorspezifischen“ Vorgaben. Da Zweitere stark von der jeweiligen Branche abhängen, sind allgemeine Aussagen dazu schwer zu treffen. Im ersten Schritt ist es aber ohnehin wichtiger, sich zunächst auf die sektorunspezifischen Vorgaben zu konzentrieren und für diese geeignete Reporting-Strukturen aufzubauen. Doch im Vorfeld stellt sich dazu die Frage: Ist mein Unternehmen überhaupt berichtspflichtig?

CSRD: Wer ist betroffen?

Primär für zwei Gruppen von Unternehmen ist es obligatorisch, dass CSRD umzusetzen:

Ab dem Geschäftsjahr 2024 tritt die Publikationspflicht zunächst für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen innerhalb der EU in Kraft. Dies betrifft Rechtsformen wie beispielsweise die Europäische Gesellschaft (SE), die Aktiengesellschaft (AG) sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Einige Ausnahmen gibt es allerdings für sogenannte Kleinstunternehmen. Die CSRD gilt auch für Schweizer Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erwirtschaften und in der EU mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.

Zusätzlich sind ab dem Geschäftsjahr 2025 alle weiteren, nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet, wenn sie mindestens zwei dieser drei Kriterien erfüllen:

  • Die Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro,
  • der Nettoumsatz ist höher als 50 Millionen Euro oder
  • das Unternehmen beschäftigt mehr als 250 Mitarbeitende.

Nach derzeitigen Schätzungen wird der Anwenderkreis der CSRD dann rund 50.000 europäische Unternehmen umfassen. Viele Unternehmen werden somit die Frage, ob sie berichtspflichtig sind, mit „Ja“ beantworten müssen.

 

 

Die Grundlagen der European Sustainability Reporting Standards

Die ESRS definieren neben allgemeinen Vorschriften im Kern vor allem drei Themenblöcke. Grundsätzlich sollen Unternehmen zu diesen Themenblöcken, die wiederum in spezifischere Unterkapitel aufgeteilt sind, Daten und Informationen erheben, diese aufbereiten und anschliessend veröffentlichen:

  • Unter E wie „Environment“ fallen alle Themen, die unmittelbar den Umweltschutz, die CO2-Bilanz sowie die Ressourcennutzung betreffen.
  • „S“ steht für „Social“ und benennt alle sozialen Massnahmen des Unternehmens, beispielsweise in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte oder die Arbeitnehmenden in der Wertschöpfungskette.
  • Zuletzt geht es in „G“ wie Governance um die Grundsätze der Unternehmensführung, die sich die Geschäftsleitung selbst auferlegt.

Für jedes Unternehmen sind allerdings immer nur die Themen innerhalb eines Blocks relevant, zu dem es einen zumindest mittelbaren Bezug besitzt. Beurteilen können sie dies anhand des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit. Dieses Prinzip besagt – grob skizziert – das Unternehmen dann berichten sollen, wenn

  • entweder ihre eigene Tätigkeit Auswirkungen auf Menschen und Umwelt hat (Inside-Out-Ansatz) oder
  • wenn bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte Auswirkungen auf das Unternehmen haben (Outside-In-Ansatz).

Funktionierende Konzepte: Die Basis für das CSRD

Um ein regelkonformes CSRD-Reporting aufzubauen, müssen Unternehmen vielfältige Vorgaben berücksichtigen: KPIs müssen definiert, CO2-Footprint-Berechnungen konzipiert, Daten erhoben und verarbeitet werden – und vieles mehr. Ein Grossteil des Aufwands entsteht dabei beim Ausarbeiten der notwendigen Strukturen. Umso wichtiger ist eine solide konzeptionelle und technische Basis. Mit unserer Expertise und Praxiserfahrung helfen wir Ihnen dabei, diese Basis zu schaffen.

Image Thumbnail Digital Supply Chain Day Session Are you reade for CSRD?

Mehr zum CSRD erfahren

Die CSRD ist sehr komplex – und führt bei vielen Unternehmen zu Fragenzeichen. In der Aufzeichnung der Session „Are you ready for CSRD? Optimale Nachhaltigkeits-Berichterstattung für Ihr Unternehmen“ vom Digital Supply Chain Day 2023 geht unsere Expertin Luisa Swetlik daher ausführlich auf die wichtigsten Fragen ein und skizziert unterschiedliche Konzepte, mit denen Unternehmen das CSRD möglichst einfach und kosteneffizient umsetzen können. Wir wünschen Ihnen hilfreiche Erkenntnisse!

Aufzeichnung ansehen

Nachhaltigkeitsbericht 2022/2023: Auf dem Weg

Für das Geschäftsjahr 2022/2023 haben wir unseren ersten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht – Auftakt zu einer regelmässigen, jährlichen Berichterstattung. In Anlehnung an die Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) geben wir mit diesem Bericht unseren Kunden, Mitarbeitenden, Partnern, Lieferanten, aber auch der interessierten Öffentlichkeit einen ersten Einblick, wie wir das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen und entlang unserer Lieferkette gestalten.

Nachhaltigkeitsbericht lesen

Sprechen Sie uns an

Sind Sie auf der Suche nach Antworten oder möchten Sie mehr Informationen über das Thema erhalten?

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns besprechen, wo Ihre Probleme liegen, was Sie erreichen wollen und wie wir Ihnen dabei helfen können.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Das könnte Sie ebenfalls interessieren