NTT DATA Business Solutions
Andreas Meyer | August 29, 2023 | 5 min

So setzen Sie das Lieferkettengesetz effizient und sicher um

Seit Januar 2023 gilt das LkSG. Damit Unternehmen den vielfältigen Pflichten nachkommen können, brauchen sie alltagstaugliche Lösungen. Wichtig ist dabei, dass die Lösung flexibel ist – denn gerade durch die zu erwartende Rechtsprechung könnte es noch zu neuen Vorgaben kommen.

Der Schutz von Menschenrechten entlang globaler Lieferketten und fatale Umweltschäden soll künftig durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verhindert werden. Dieses verpflichtet in Deutschland agierende Unternehmen erstmalig gesetzlich dazu, international gültige Umweltstandards und Arbeitsrechte stärker zu beachten. Damit sie dies organisatorisch umsetzen können, werden intelligente und revisionssichere Lösungen benötigt.

LkSG: Wer ist betroffen?

Im Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es basiert einer Reihe internationaler Abkommen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt und verfolgt im Wesentlichen drei Zielsetzungen:

  • Die Verbesserung der menschen- und arbeitsrechtlichen Bedingungen entlang der gesamten Lieferkette,
  • die Sicherung international vereinbarter Umweltstandards sowie
  • die Einführung definierter rechtlicher Konsequenzen bei unternehmerischen Fehlverhalten.

Zunächst gilt das LkSG für alle Unternehmen mit einer Haupt- oder Zweitniederlassung in Deutschland, die insgesamt mehr als 3.000 Arbeitnehmende im Inland beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 erweitert sich der Anwendungsbereich des Gesetzes auf alle entsprechenden Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in der Bundesrepublik. Dadurch werden dann rund 3.000 Unternehmen von den Regelungen betroffen sein. Für diese Unternehmen ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dem Gesetz und dessen Folgen für innerbetriebliche Abläufe, Zuständigkeiten und die Integration in ihre IT-Systeme zu befassen.

Die neuen Sorgfaltspflichten

Das LkSG setzt 14 internationale Abkommen zu Menschen- und Arbeitsrechten sowie zum Umweltschutz in nationales Recht um. So soll es beispielsweise verhindern, dass es innerhalb der Lieferkette zu Raubbau an der Umwelt, zu Kinderarbeit oder Sklaverei kommt. Nach Schätzungen der International Labour Organization (ILO) sind allein von letzterer derzeit rund 40 Millionen Menschen weltweit betroffen.

Damit dies gelingt, definiert das Gesetz in §3 I Nr. 1 – 9 LkSG Sorgfaltspflichten, um deren proaktive Einhaltung sich die Unternehmen kümmern müssen. Dazu gehört:

  1. die Errichtung eines einschlägigen Risikomanagements,
  2. das Festlegen der betriebsinternen Zuständigkeit,
  3. die Durchführung regelmässiger Risikoanalysen,
  4. die Abgabe einer Grundsatzerklärung zur unternehmensinternen Menschenrechtsstrategie,
  5. die Verankerung von Präventionsmassnahmen und
  6. das Ergreifen von Abhilfemassnahmen bei Verstössen,
  7. das Einrichten eines Beschwerdeverfahrens für Betroffene,
  8. die Entwicklung einer Strategie zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern sowie
  9. Regelungen zur Dokumentation und Berichterstattung.

Den Begriff der Lieferkette fasst das LkSG dabei grundsätzlich sehr weit. Betroffen sind nicht nur unmittelbare Lieferanten, mit denen das Unternehmen in vertraglichen Beziehungen steht, sondern teilweise auch mittelbar an der Supply Chain beteiligte Betriebe – etwa Subunternehmen, die im Auftrag eines Lieferanten an der Lieferkette partizipieren oder sonstige Zulieferer. Unternehmen müssen – sofern sie dem Anwendungsbereich des LkSG unterliegen – somit auch dort sicherstellen, dass keine geschützten Rechtsgüter verletzt werden. Die Verantwortungsübernahme ist dadurch sehr weitreichend und kann bei Nichteinhaltung zu empfindlichen Strafen führen.

Wie Unternehmen das Lieferkettengesetz umsetzen können

Damit Unternehmen diesen vielfältigen Pflichten nachkommen können, brauchen sie alltagstaugliche Lösungen. Diese nutzen die Chancen der Digitalisierung, um die neu zu implementierenden Betriebsabläufe – etwa die Durchführung regelmässiger und anlassbezogener Risikoanlaysen – möglichst effizient umzusetzen. Wichtig ist dabei, dass die Lösung flexibel ist – denn gerade durch die zu erwartende Rechtsprechung könnte es noch zu neuen Vorgaben kommen. Möglich wird dies beispielsweise durch die ESG-Plattform von IntegrityNext Zusätzlich bietet auch SAP Ariba einige Features, die Unternehmen bei der Umsetzung des LkSG unterstützen.

Sie haben weitere Fragen zu der Umsetzung des LsKG? Kontaktieren Sie uns gern oder schauen Sie sich unser OnDemand-Webinar zum Thema an.

Andreas Meyer, Consultant – Data Management & Business Transformation, NTT DATA Business Solutions AG

&

Felix Wiedemann, Innovation Manager, NTT DATA Business Solutions AG

Die Umsetzung des LkSG in der Praxis

Wie die Umsetzung in der Praxis funktioniert, wie die Tools dabei helfen und auf welche Fallstricke Sie besonders achten müssen, erläutern die Expert:innen Katrin Ostheimer, Felix Wiedemann und Andreas Meyer ausführlich in unserem Video „LkSG: So gelingt die kostenefiziente Umsetzung.“
Wir wünschen Ihnen dabei viele wertvolle Erkenntnisse.

OnDemand Webinar ansehen

Das könnte Sie ebenfalls interessieren