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NTT DATA Business Solutions | Germany | Dezember 13, 2021 | 3 min.

Intrastat: Das ändert sich zum Januar 2022

Ab dem Berichtsmonat Januar 2022 gelten die neuen europäischen Rechtsgrundlagen zur Außenhandelsstatistik.

Intrastat: Das ändert sich zum Januar 2022

Ab dem Berichtsmonat Januar 2022 gelten die neuen europäischen Rechtsgrundlagen zur Außenhandelsstatistik. Auf dieser Basis hat das Statistische Bundesamt die Vorgaben zu den Intrastat-Meldungen für Unternehmen in Deutschland angepasst. In vielen anderen EU-Ländern stehen vergleichbare Änderungen an, die von den jeweils verantwortlichen Behörden formuliert wurden.

In Deutschland müssen Unternehmen hinsichtlich der Intrahandelsstatistik folgende Neuerungen berücksichtigen:

  • Angewendet werden muss die neue Liste der Arten des Geschäfts.
  • Bei der Versendung aus Deutschland in andere EU-Staaten muss das Ursprungsland der exportierten Ware zwingend angegeben werden.
  • Bei der Versendung aus Deutschland in andere EU-Staaten muss die Umsatzsteuer-ID des Empfängers zwingend angegeben werden.
  • Eine Intrastat-Meldung muss für jeden unterschiedlichen Empfänger und jedes unterschiedliche Ursprungsland einen eigenen Datensatz aufweisen.

Hinzu kommt, dass Intrastat-Meldungen ab dem Berichtsmonat Januar 2022 nur noch im XML-Format eingereicht werden können. Das bislang noch akzeptierte ASCII-Format wird künftig nicht mehr angenommen.

Eine Zusammenstellung sämtlicher Änderungen findet sich auf der Website des Statistischen Bundesamtes: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Aussenhandel/aenderungen-2022.html

Ab 2022 gilt außerdem ein neues Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik. Entsprechend ändern sich die statistischen Warennummern beziehungsweise die Zolltarifnummern, weshalb eine neue Einreihung der Waren in den Zolltarif erforderlich wird.

All das kann – in Abhängigkeit von den Aushandelsprozessen und Geschäftspartnerkonstellationen – Auswirkungen auf das SAP-System haben. Je nach genutztem System können die Änderungen unter SAP ERP das Modul Foreign Trade (SD-FT), unter SAP S/4HANA das Modul International Trade oder SAP Global Trade Services betreffen. Möglicherweise sind hier jeweils Anpassungen erforderlich, um ab dem Berichtsmonat Januar 2022 korrekte Intrastat-Meldungen zu erstellen und diese korrekt übermitteln zu können.

SAP hat daher Korrekturhinweise veröffentlicht, die die Abläufe zur Erstellung von Intrastat-Meldungen im Standard-Coding entsprechend der neuen Vorgaben aktualisieren. Diese Korrekturen lassen sich zwar üblicherweise direkt in das betreffende System einspielen. Je nach Releasestand können aber eventuell manuelle Vorbereitungen erforderlich sein. Um das geeignete Vorgehen für die Aktualisierung festzustellen, empfiehlt sich in jedem Fall, die bestehenden Geschäftsprozesse und die Systemeinstellungen zu überprüfen – insbesondere Belegkonstellationen und Bewegungsdaten, das Customizing und kundenindividuelle Entwicklungen und Schnittstellen. Gegebenenfalls sind dann noch zusätzliche Anpassungen erforderlich.

 

Hinweise von SAP zu Änderungen bei Intrastat-Meldungen im Überblick:

Foreign Trade (SD-FT)

3025094 | INTRASTAT Deutschland: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Partners wird ab 2022 obligatorisch
3051912 | INTRASTAT Deutschland: Ursprungsland wird ab 2022 obligatorisch

International Trade/GTS (SLL-ITR)

3119780 | INTRASTAT Deutschland: Gesetzliche Änderungen ab 1. Januar 2022

Bedarfsweise zusätzlich weitere aktuelle Hinweiskorrekturen.

Zu entsprechenden Änderungen für andere EU-Länder:

3060912 | INTRASTAT: Introduction of two new fields in dispatch declaration
3068252 | INTRASTAT: Pflichtfelder für Ursprungsland und Partner-Umsatzsteuer in 2022

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Evaluierung und einer möglichen Anpassung Ihrer SAP-Systeme

Damit ab dem kommenden Januar alles reibungslos läuft, unterstützen wir Sie gerne bei der Evaluierung und einer möglichen Anpassung. Dazu haben wir einen Workshop konzipiert, den wir zu einem Festpreis anbieten und der folgende Aspekte umfasst:

  • Prüfung der Voraussetzungen des Systems – Releasestand, genutzte Lösungen, Customizing
  • Prüfung der Grundlagen zur Umsetzung der SAP-Hinweise
  • Prüfung der Belegkonstellationen in MM und SD (Geschäftsarten)
  • einstündiges Beratungsgespräch mit diesen Inhalten:

– Vorstellung der individuell ausgearbeiteten Checkliste; Übergabe im Anschluss an Gespräch
– Beschreibung der Änderungen
– Klärung der Zuständigkeiten
– Empfehlung zu einzubauenden Hinweisen und Customizing-Anpassungen
– Darstellung weiterer Anpassungserfordernisse: Geschäftsarten, Programmierung
– Q&As

Details zum Workshop erläutert Ihnen gerne:

– Mathias Hohmann, SAP Consultant SD & GTS, NTT DATA Business Solutions AG –

E-Mail:  [email protected]