EU-DSGVO und personenbezogene Daten mit SAP
SAP Information Lifecycle Management
SAP Information Lifecycle Management
Unternehmen, die personenbezogene Daten nutzen, müssen seit Mai 2018 der EU- Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) entsprechen und deren Anforderungen bei der SAP-Nutzung ausreichend und nachweisbar berücksichtigen. Die neuen Vorschriften zur Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, bringen eine höhere Verantwortung für den Nachweis der Rechtskonformität der Verarbeitung, die Datensicherheit und umfangreichere Rechenschaftspflichten mit sich. Dies umfasst nicht nur Mitarbeiterdaten, sondern geht darüber hinaus auch in alle Bereiche, die personenbezogene Daten speichern.
Die EU-DSGVO fordert u.a. von Unternehmen das Sperren und Löschen personenbezogener Daten nach Ablauf der Zweckbindung bzw. Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Im Expert Paper erklärt Heiko Köllmann, Consultant Enterprise Content Management (ECM), wie Sie den Anforderungen gerecht werden.
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