NTT DATA Business Solutions
Johannes Heinrich | Februar 4, 2025 | 5 min

Neuigkeiten für B2B-E-Invoicing in Frankreich: Was Sie als Unternehmen wissen müssen

Frankreich steht nun auch unmittelbar vor bedeutenden Änderungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung. Ab 2026 wird B2B-E-Invoicing schrittweise verpflichtend. In diesem Blogbeitrag verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die E-Invoicing-Lage in Frankreich.

Eine Mitarbeiterin im Rechnungswesen liest das Update zu E-Invoicing in Frankreich

E-Invoicing & E-Reporting Frankreich | Was bisher geschah:

  • B2G E-Invoicing: Das B2G-Mandat ist seit 2020 obligatorisch mit zulässigen Formaten wie UBL 2.1, CII oder Factur-X.
  • Chorus Pro: Für die B2G-Rechnungsstellung muss die zentrale und offizielle Plattform der französischen Behörden „Chorus Pro“ verwendet werden.
  • Oktober 2024: Nach mehrmaligen Verschiebungen und Ungewissheit über das WIE des B2B-Mandats für elektronische Rechnungsübermittlung, gibt es nun endlich eine Entscheidung und einen Zeitstrahl für Unternehmen.

Frankreichs B2B E-Invoicing Mandat | Der Status Quo im Jahr 2025:

  • In der B2B Rechnungsstellung dürfen zurzeit EDI-Verfahren verwendet werden.
  • Alternativ zu EDI-Verfahren können derzeit noch PDF-Rechnungen verwendet werden, allerdings nur mit elektronischer Signatur und/oder Prüfprotokoll (müssen bei Verwendung anderer Wege alle Schritte lückenlos beleg- und prüfbar sein).
  • Die französische Steuerbehörde DGFiP gab im Q4 2024 in ihren offiziellen B2B-Spezifikationen (Version 3.0) wesentliche Änderungen unter anderem in Bezug auf die elektronische B2B Rechnungsstellung bekannt.

Die künftige rechtliche Lage | B2B-E-Invoicing in Frankreich wird verpflichtend

Fakt ist: Frankreich macht die inländische B2B-Rechnungsstellung verpflichtend und auch grenzüberschreitende Transaktionen unterliegen der elektronischen Meldepflicht.

Ab September 2026:

  • Obligatorischer Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen
  • Außerdem gilt für Unternehmen mit einem Umsatz > 50 Mio. € und/oder mehr als 250 Mitarbeitende die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für inländische und internationale B2B-Transaktionen.
  • Obligatorisches E-Reporting für B2C-Transaktionen für Unternehmen mit einem Umsatz > 50 Mio. € und/oder mehr als 250 Mitarbeitende

Ab September 2027:

  • Verpflichtende B2B E-Rechnungsstellung für alle Unternehmen
  • Verpflichtende elektronische Meldung für alle Unternehmen im B2C-Bereich

Wie geht es im B2B E-Invoicing weiter für Unternehmen mit Niederlassung in Frankreich?

Unternehmen in Frankreich haben ab 2026 mehrere Möglichkeiten für eine elektronische Rechnungsstellung in Frankreich.

Eine, und zeitgleich die von den Behörden offiziell kommunizierte, Möglichkeit besteht in der elektronischen Rechnungs-Datenübermittlung durch Nutzung von offiziellen PD-Plattformen (Partner Dematerialization Platforms) über zertifizierte PDP-Anbieter (Quelle: Facturation électronique et plateformes partenaires | impots.gouv.fr).

Eine weitere Möglichkeit bietet sich mit der Nutzung des Peppol-Netzwerks. Das Peppol-Netzwerk kann für die elektronische Rechnungsstellung auch in Frankreich genutzt werden, wenn es von einer registrierten Partnerplattform (PDP) integriert wird. Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass die genutzte Plattform alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und ordnungsgemäß registriert ist. Unternehmen können sich so über einen Peppol Access Point im Peppol-Netzwerk registrieren lassen. Als offizieller Peppol Certified Service Provider ist die NTT DATA Business Solutions AG bestens aufgestellt, Sie und Ihr Unternehmen hinsichtlich Ihrer Optionen zu beraten. Nehmen Sie dazu gerne direkt mit uns Kontakt auf.

Außerdem bietet sich als Möglichkeit der Einsatz einer E-Invoicing-Lösung für die elektronische Rechnungsstellung und -verarbeitung. Durch die Full-Service-Lösung JOUBINI Integration Platform wird die elektronische Rechnungs-Datenübermittlung für Unternehmen skalierbar und passiert bequem im Hintergrund. Nehmen Sie dazu gerne direkt mit uns Kontakt auf.

Wie können Unternehmen sich vorbereiten?

Um sich auf die bevorstehenden Änderungen im B2B-E-Invoicing in Frankreich vorzubereiten, sollten Unternehmen Folgendes beachten:

  • Unternehmen sollten sich auf zusätzliche Kosten und neue Anforderungen einstellen, da die meisten PDP für ihre Dienste Gebühren erheben. Die französische Steuerbehörde DGFiP arbeitet derzeit daran, die PDP-Spezifikationen zu finalisieren und eine Peppol-Behörde einzurichten, um die Interoperabilität zu gewährleisten.
  • Interne Prozesse überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre internen Prozesse für die elektronische Rechnungsstellung und das E-Reporting optimiert sind.
  • Wägen Sie Ihre Optionen von PDP-Anbietern, Peppol und den Einsatz einer E-Invoicing-Lösung ab und leiten Sie rechtzeitig die entsprechenden Schritte ein.
  • Kosten einplanen & Testläufe durchführen: Berücksichtigen Sie die zusätzlichen Kosten der einzelnen Optionen und führen Sie rechtzeitig Testläufe durch, um sicherzustellen, dass alle Systeme reibungslos funktionieren.
Oliver Brandmair Sales Manager Integration Platform JOUBINI by NTT DATA

 

Sie haben Fragen zu diesem Thema oder unserer Lösung JOUBINI?
Dann kontaktieren Sie gerne unser Produkt-Team!

Oliver Brandmair
Specialized Sales Manager JOUBINI Integration Platform
NTT DATA Business Solutions AG
E-Mail: [email protected]

Noch nicht genug?

Erfahren Sie mehr über die neuesten Entwicklungen und Trends im Bereich E-Invoicing.