Der Ende 2023 neu formulierte §16f des Chemikaliengesetzes, „Informationspflicht der Lieferanten“, verschärft die Auflagen für Unternehmen hinsichtlich der SCIP-Meldepflicht von besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Produkten an eine zentrale Datenbank. SCIP steht für „Substances of Concern in Products“ und betrifft alle Erzeugnisse, die „Substances of Very High Concern” (SVHC) enthalten.
SVHC-Gehalt und SCIP-Meldepflicht | Änderungen für Unternehmen 2023/2024
Die Gesetzeslage zu SCIP: Was Unternehmen ab 2023/2024 neu beachten müssen
Bereits seit 2021 gilt in Europa: Für Erzeugnisse mit einem SVHC-Gehalt von mehr als 0,1 Massenprozent werden Unternehmen dazu angehalten, diese an eine zentrale SCIP-Datenbank zu melden. Von Konsequenzen bei Nichteinhaltung war bisher noch nicht allzu viel in Deutschland zu spüren.
Mit dem Beschluss vom November 2023 ändert sich das. Eine wichtige Gesetzesänderung im deutschen Chemikaliengesetz konkretisiert die Anforderungen an Unternehmen in Bezug auf die Meldepflicht von Erzeugnissen deren Bestandteile einen SVHC-Gehalt aufweisen mit sofortigem Inkrafttreten. Bei ausbleibenden, oder fehlerhaften SCIP-Meldungen drohen nun hohe Bußgelder. Und dies gilt nicht nur für die produzierenden Unternehmen, sondern für alle Beteiligten an der Lieferkette: Produzenten, Händler und Zusammensetzer. Eine Tonnagegrenze wie bei der Registrierung unter REACH gibt es nicht.
Sie wissen nicht, ob Produkte aus Ihrem Unternehmen SCIP-meldepflichtig sind?
Ihr Unternehmen hat bisher noch keine SCIP-Meldungen vorgenommen und Sie benötigen dringend Unterstützung? Kein Grund zur Sorge! Wir helfen Ihnen umgehend – nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.
Diese Unternehmen sind von der Meldepflicht an die SCIP-Datenbank betroffen
Es sind alle Unternehmen betroffen, die Produkte in der EU herstellen, oder aus Drittländern importieren und innerhalb der EU vertreiben, die auf der Kandidatenliste aufgeführte Stoffe in einer Konzentration von >0,1 Massenprozent enthalten. Die Meldepflicht gilt für alle Unternehmen in der Lieferkette, einschließlich des ursprünglichen Erzeugnislieferanten. Zwei Ausnahmen bestehen dabei für:
- Stoffe und Gemische, die nicht Teil komplexer Produkte/Objekte sind;
- Einzelhändler und andere Lieferkettenanbieter, die Artikel direkt und ausschließlich an Verbraucher liefern.
Nun stehen Unternehmen vor einer wahren Mammut-Aufgabe, um Ordnungswidrigkeiten und einhergehende Bußgelder zu vermeiden. Um Produkte mit einem entsprechenden SVHC-Gehalt korrekt an die SCIP-Datenbank zu melden, müssen die Stoffe zunächst richtig identifiziert werden. Doch wie sollen Unternehmen den Überblick darüber behalten was als SVHC gilt und welche Produkte unternehmensintern von der Meldepflicht betroffen sind? Außerdem stellt sich die Frage, wer den daraus entstehenden Mehraufwand betreibt.
SVHC | Von der Produktion direkt ins SAP-System und zur SCIP-Datenbank
Welche Produkte auf Grund Ihres SVHC-Status an die SCIP-Datenbank gemeldet werden müssen, lässt sich für Unternehmen leider nicht ohne Weiteres nachschlagen. Was es jedoch gibt, sind Listen der ECHA, mit unzähligen Positionen besorgniserregender Stoffe. Um diese Stoffe in den produzierten Erzeugnissen zu identifizieren, benötigt man neben Zeit auch Personalkosten. Welche effizienteren Wege bleiben Unternehmen, um die manuelle Überprüfungsarbeit zu umgehen und den SCIP-Meldeprozess zu automatisieren?
Mit dem SCIP Interface von TAMOYA Dangerous Goods hat die NTT DATA Business Solutions eine Lösung entwickelt, die Unternehmen ganzheitlich im SCIP-Meldeprozess unterstützt, indem Materialstämme gepflegt und Stücklistenreports erstellt werden, um zu ermitteln, in welchen Endprodukten die besorgniserregenden Stoffe verbaut sind:
- Mit der Software wird die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe gemäß Art. 59 Abs. 10 der REACH-Verordnung von der ECHA in Ihre SAP-Systemlandschaft importiert.
- Nach dem Import werden die relevanten SVHC automatisch – durch die Pflege der CAS- bzw. EG-Nummer in einem zusätzlichen Reiter der SAP-Stammdatenpflege – in einem dafür vorgesehenen Feld für Sie gekennzeichnet.
- Einen Überblick über die Produkte, die der SCIP-Datenbank gemeldet werden müssen, erhält man in einer Auswertungstransaktion.
- Für die automatische SCIP-Meldung der SVHC wird die von der ECHA verwendete System-to-System-Schnittstelle genutzt.
- Die Registrierung der SVHC findet auf Artikel-Ebene statt, kann aber zusätzlich andere Artikel referenzieren. Dadurch ist die Abbildung von Stücklisten und Baugruppen sichergestellt. Für die Registrierung können alle von der ECHA geforderten Informationen über den Artikel übergeben werden.
- Die Meldungen können entweder über eine eigene Transaktion oder über die Änderungshistorie vom Material angestoßen werden. Ganz nach Ihrem Wunsch erfolgt die Datenpflege entweder manuell, teilautomatisiert oder automatisiert.
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Hintergrund zur SCIP-Datenbank
Die SCIP-Datenbank hat das Ziel, die Kenntnisse über gefährliche Chemikalien in Erzeugnissen und Produkten über deren gesamten Lebenszyklus, einschließlich der Abfallphase, zu verbessern. Federführend ist die ECHA auf Grundlage der Abfallrahmenrichtlinie. Sie ergänzt die Mitteilungs- und Meldepflichten unter der REACH-Verordnung für Stoffe auf der Kandidatenliste. SCIP soll künftig die Abfallbetriebe bei ihrer Arbeit unterstützen und die Erzeugung gefährlicher Abfälle verringern. Für die Verbraucher:innen und Abfallbetriebe sind die Daten bereits seit Februar 2021 einsehbar.
Um nur einige Beispiele von Angaben zu zeigen, die in die SCIP-Datenbank eingetragen werden müssen:
- Identifikation des Erzeugnisses: Beschreibung und eindeutige Kennzeichnung des Produkts.
- Informationen über den besorgniserregenden Stoff: Art, Konzentration und Ort der SVHC im Produkt.
- Sicherheitsinformationen: Hinweise zur sicheren Verwendung und Entsorgung des Produkts.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Informationen über SVHC während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts, einschließlich der Abfallphase, verfügbar sind.
Die SCIP-Datenbank wurde als Teil der REACH-Verordnung ins Leben gerufen, um die Transparenz über besorgniserregende Stoffe in Produkten zu erhöhen und die sichere Verwendung dieser Stoffe zu gewährleisten. Sie dient als zentrale Plattform, auf der Unternehmen Informationen über Produkte melden müssen, die besorgniserregende Stoffe enthalten. Diese Informationen sind nicht nur für Behörden und die ECHA selbst von Bedeutung, sondern auch für Verbraucher:innen, die zunehmend Wert auf nachhaltige und sichere Produkte legen.
Fazit SVHC und SCIP
Die SCIP-Datenbank dient als ein wesentliches Instrument, um das Verantwortungsbewusstsein von Unternehmen für die Umwelt zu unterstützen und zu gewährleisten. Die Integration von Lösungen wie TAMOYA in bestehende Systeme ist ein entscheidender Schritt, um Prozesse zu automatisieren und somit die Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen zu vereinfachen. Ein positiver Nebeneffekt der SCIP-Meldepflicht ist, dass die Transparenz gegenüber Verbrauchern und Geschäftspartnern erhöht wird.