Neue Gefahrgutrichtlinien 2025: Was Unternehmen wissen müssen
Mit den Änderungen zum ADR/RID/ADN-Übereinkommen gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Gefahrgutrichtlinien, die den Versand von gefährlichen Gütern sicherer gestalten sollen. Diese Änderungen betreffen zahlreiche Aspekte des Gefahrguttransports und haben somit weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen.
Doch was genau ändert sich und wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie den neuen Vorschriften entsprechen? Denn aufgepasst – auch Ihre Produkte können nun aufgrund der neuen Regeln als Gefahrgut zählen.