NTT DATA Business Solutions
Christian Schaberl | Oktober 26, 2021 | 5 min.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Regulierung als Chance

Lange wurde intensiv darüber debattiert, im Juni dieses Jahres haben es Bundestag und Bundesrat dann beschlossen: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG; Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten).

Blog Image Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Ab dem 1. Januar 2023 müssen sich Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland darum bemühen, dass die Menschenrechte (und mittelbar auch der Umweltschutz) entlang ihrer Lieferketten nicht verletzt werden. Ein Jahr später sinkt die Beschäftigtengrenze auf 1.000. Die einzuhaltenden Menschenrechte ergeben sich vor allem aus Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (eine Organisation der Vereinten Nationen) und außerdem weiteren international anerkannten Normen. Bezug genommen wird im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unter anderem auf Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Sklaverei, auf den Arbeitsschutz, die Koalitionsfreiheit und die Ungleichbehandlung von Beschäftigten. Neben diesen menschenrechtlichen Risiken werden im LkSG auch umweltbezogene Risiken aufgelistet: in Zusammenhang mit dem Einsatz von Quecksilber und anderen Chemikalien sowie mit dem Umgang mit Abfällen. Explizit wird es auch bei den Sorgfaltspflichten. Unternehmen müssen konkrete Maßnahmen etablieren, um diese einzuhalten. Das umfasst

  • die Einrichtung eines Risikomanagements,
  • die Festlegung von Compliance-Zuständigkeiten,
  • die regelmäßige Durchführung einer Risikoanalyse,
  • die Abgabe einer Grundsatzerklärung,
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Unternehmen und gegenüber unmittelbaren Lieferanten,
  • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen,
  • die Etablierung eines Beschwerdeverfahrens,
  • die Umsetzung von Sorgfaltspflichten zu Risiken bei mittelbaren Lieferanten und
  • die Dokumentation und Berichterstattung.

„Licence to operate“ hängt von Nachhaltigkeit ab

Dass Unternehmen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz angesichts der umfassenden und detaillierten Regulierung erst einmal als Herausforderung wahrnehmen, ist nicht verwunderlich. Aus meiner Sicht lohnt es sich aber, die Perspektive zu wechseln und die Regulierung vor allem als Chance für das Business zu verstehen. Denn für immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten ist Nachhaltigkeit ein wichtiger Aspekt bei der Kaufentscheidung. Das belegt zum Beispiel eine Studie von McKinsey & Company, für die Ende 2020 Menschen in Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt wurden. 78 Prozent von ihnen geben an, beim Einkauf ganz bewusst auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu achten. 76 Prozent sagen, sie würden mehr für ein Produkt bezahlen, wenn die Menschen, die es herstellen, fair bezahlt würden. Auch immer mehr potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen bei der Wahl eines Arbeitgebers dessen soziales und ökologisches Verhalten mit ein. Und für Investoren spielen ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) eine immer bedeutendere Rolle.

Orientieren sich Unternehmen bei Produkten und Services, Geschäftsmodellen und Geschäftsprozessen an den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, ist das längst kein „Nice to have“ mehr, sondern fast schon ein „Must have“. Von der ernstgenommenen Übernahme von sozialer und ökologischer Verantwortung hängt die „Licence to operate“ erheblich ab. Argumentieren ließe sich vor diesem Hintergrund, dass ein staatlicher Eingriff gar nicht notwendig ist, weil der Markt früher oder später ohnehin zum gewünschten Zustand führt. Das stimmt zwar grundsätzlich. Ein gesetzlicher Rahmen wie durch das LkSG definiert kann aber einen positiven spieltheoretischen Effekt haben: Alle Unternehmen haben Gewissheit, dass ihr Handeln für sie auch kurzfristig keine Nachteile mit sich bringt, weil auch alle Wettbewerber entsprechend handeln müssen. Dass es ohne einen solchen gesetzlichen Rahmen aktuell noch nicht richtig klappt, zeigt ein Blick in die Vergangenheit. Schon 2016 hatte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, der eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen formuliert – was weitgehend folgenlos blieb.

Effizienz, Effektivität und Transparenz bei der Umsetzung

Damit Unternehmen vom LkSG profitieren, kommt es nach meiner Einschätzung auf zwei Punkte an: Erstens müssen die sich daraus ergebenden Anforderungen möglichst effizient und effektiv erfüllt werden. Und zweitens muss das Engagement für alle internen und externen Stakeholder transparent gemacht werden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz muss dafür in der Organisation, den Prozessen und der Technologie verankert werden. Sinnvoll für SAP-Anwender ist es, das LkSG mithilfe von SAP-Technologie zu operationalisieren. Dafür eignen sich insbesondere die verschiedenen Sourcing- und Procurement-Lösungen – die bereits häufig genutzt werden. Diese LkSG-konform auszuprägen, ist in der Regel nicht besonders aufwendig. Zum Beispiel beim Lieferantenmanagement, das für die Einhaltung der Sorgfaltsplichten das Fundament ist. Unternehmen erfassen im Rahmen des Onboardings bereits heute etliche Stammdaten ihrer Lieferanten und beziehen dabei auch unterschiedliche Zertifizierungen ein. Außerdem überwachen sie die Leistung der Lieferanten – etwa die Liefertreue oder die Lieferqualität. Im Rahmen dieser durch IT unterstützten Prozesse auch LkSG-relevante Informationen zu berücksichtigen, ist an sich nicht besonders anspruchsvoll – muss aber angegangen werden.

OnDemand-Webinar: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Schwieriges Wort, einfache Lösung – mit SAP Procurement Lösungen

Eine dezidierte IT-Lösung ist unverzichtbar. SAP entwickelt die Procurement-Lösung entsprechend weiter, sodass Sie auch künftig sämtliche Aspekte Ihres Einkaufs über eine einzige Anwendung managen können. Gemeinsam mit der SAP stellen wir vor, wie Sie unterstützt durch SAP-Lösungen (SAP Ariba, SAP S/4HANA, etc.) den administrativen Aufwand bei der Erfüllung des Lieferkettengesetzes senken und den gesetzlichen Anforderungen damit einfacher gerecht werden können.

Jetzt OnDemand Webinar anschauen!

– von Christian Schaberl, Head of Center of Excellence Material Management, NTT DATA Business Solutions AG
E-Mail: [email protected]