Blogreihe: TechnoLogisch nachhaltig
EUDR und SAP: Rechtzeitig vom Bürokratie-Monster zur gelösten Aufgabe
Ab Ende 2026 müssen Unternehmen nachweisen, dass kein einziges ihrer Produkte zur Entwaldung beiträgt.
Blogreihe: TechnoLogisch nachhaltig
Ab Ende 2026 müssen Unternehmen nachweisen, dass kein einziges ihrer Produkte zur Entwaldung beiträgt.
„Noch ein EU-Gesetz zur Nachhaltigkeit? Na toll, genau das haben wir gebraucht!“ So oder ähnlich klingt es in vielen Unternehmen, wenn die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zur Sprache kommt. Ab Ende 2026 müssen Unternehmen nachweisen, dass kein einziges ihrer Produkte zur Entwaldung beiträgt.
Klingt nach einer Mammutaufgabe.
Wer zeitnah startet, ist gut beraten: niedrigere Strafrisiken, Vertrauen statt Skepsis und vor allem: Pünktliche Fertigstellung.
Die EUDR soll verhindern, dass Produkte, die in der EU gehandelt werden, mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Betroffen sind die Rohstoffe Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rind (inklusive Leder) sowie Naturkautschuk – und Erzeugnisse daraus.
Diese Informationen fließen in eine Due-Diligence-Erklärung (DDS), die elektronisch im EU-Portal TRACES eingereicht wird. Ohne diese Erklärung dürfen Waren weder in die EU importiert, dort gehandelt, verarbeitet oder exportiert werden. Entspricht die Ware den Richtlinien, erhält sie zur Nachverfolgung eine eindeutige Nummer, die so genannte DDS-Nummer.
Betroffen sind alle, die diese Rohstoffe oder Produkte in der EU in Verkehr bringen oder exportieren. Auch Händler und nachgelagerte Marktteilnehmer müssen die Rückverfolgbarkeit sicherstellen. Für die Pflichten wird die Unternehmensgröße eine Rolle spielen.
Trotz Verschiebungen im Beginn und den Regeln der EUDR – eins ist klar: Nachweis und Nachverfolgbarkeit pro Warenbewegung werden notwendig.
Wer die Anforderungen ignoriert, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes, gesperrte Lieferungen und erhebliche Reputationsschäden. Übrigens: Die Behörde, die Sanktionen verhängt, ist der Zoll…
Die EUDR verlangt Rückverfolgbarkeit bis zum Produktionsgrundstück. Das heißt: Für jede Lieferung müssen bei der Einfuhr die genauen Anbauflächen dokumentiert werden. Behörden prüfen diese Angaben mithilfe von Satellitendaten.
Innerhalb der EU wird es einfacher: Meist reicht es, auf bestehende DDS-Nummern zu verweisen, statt alle Daten erneut zu sammeln.
EUDR-Compliance verlangt einen durchgängigen Datenfluss: Entweder Sie dokumentieren die Warenherkunft (Geodaten, Mengen, Rohstoff, Legalität), geben TRACES-Erklärungen ab und geben die DDS-Nummer weiter – oder Sie führen die DDS-Nummer an der Warenbewegung revisionssicher durch das gesamte ERP und geben sie dann weiter.
Von der EU-Einfuhr bis zum EU-Endverbraucher.
Die Verwirrungen im Jahr 2025 um die EUDR haben gezeigt: Nahezu alle unsere Kunden haben viel zu lang gewartet und den Projekt-Aufwand enorm unterschätzt.
Wäre die EUDR Anfang 2025 in Kraft getreten, hätten >90% der Unternehmen nicht mehr genug Zeit und Ressourcen gehabt, EUDR-Compliance fristgerecht herzustellen – auch mit „Schonfrist“ nicht.
Tappen Sie nicht in diese Falle und gehen Sie rechtzeitig in die Lösungsfindung. Mit geringem Aufwand identifizieren wir gemeinsam einen probaten Lösungsansatz: prozessual und technologisch.
Als Ergebnis halten sie eine Lösungs-Strategie und Investitionsinformation zur Budget- und Zeitplanung in Händen.
Zögern Sie nicht und fordern Ihren kostenlosen Scoping-Workshop zur EUDR an. Er dauert höchstens zwei Stunden und findet – ganz nachhaltig – remote statt.
Paul Wolfrum
Lead Sustainability Incubator