NTT DATA Business Solutions

Grundsatzerklärung der NTT DATA Business Solutions Gruppe

Die NTT DATA Business Solutions AG und ihre verbundenen Unternehmen bekennen sich im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung unter Einhaltung der Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Grundsatzerklärung

Grundsatzerklärung

Die NTT DATA Business Solutions AG und ihre verbundenen Unternehmen (nachfolgend NTT DATA) bekennen sich im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung unter Einhaltung der Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG).

Die NTT DATA prüft im Rahmen von Risikoanalysen, wo besondere menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten und im eigenen Geschäftsbereich bestehen könnten. Von ausgesprochener Relevanz sind zudem die Aspekte der Gleichbehandlung und Chancengleichheit, Vereinigungsfreiheit, ein gesunder und sicherer Arbeitsplatz ohne jede Art der Belästigung oder Mobbing, Verbot von Kinderarbeit, angemessene Löhne, Verbot des Missbrauchs von Sicherheitsdiensten, Schutz der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen, Verstoß gegen ein aus dem Minamata-Übereinkommens resultierendes Verbot, Verstoß gegen das Verbot der nicht umweltgerechter Umgang mit Abfällen, die in der Stockholmer Konvention definierten Stoffen enthalten sowie Verstoß gegen das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens. Darauf basierend werden entsprechende Präventionsmaßnahmen festgelegt.

Um der gesetzlichen Verantwortung nach dem LkSG gerecht zu werden, setzt die NTT DATA auf Basis der Ergebnisse der Risikoanalysen auf eine Vielzahl von entsprechenden Maßnahmen, die u. a. der Sensibilisierung der eigenen Mitarbeitenden zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen oder der Durchführung von Audits bei den Lieferanten bestehen. Ferner hat die NTT DATA einen Verhaltenskodex für ihre Lieferanten erstellt, dessen Einhaltung jeder Lieferant bei Vertragsabschluss zustimmen muss.

Sollten menschenrechts- und/oder umweltbezogene Pflichtverletzungen innerhalb des Unternehmens durch eigene Mitarbeitende oder durch Lieferanten festgestellt werden oder steht eine solche Verletzung unmittelbar bevor, wird die NTT DATA über angemessene Abhilfemaßnahmen entscheiden, um das Ausmaß der Verletzungen zu minimieren bzw. diese zu beseitigen. Schwerwiegende Verstöße gegen eine geschützte Rechtsposition oder eine umweltbezogene Pflicht können ein Anlass sein, bestehende Geschäftsbeziehungen einschließlich aller dazugehörigen Vertragsbeziehungen zu beenden.

Darüber hinaus hat die NTT DATA eine Beschwerdestelle eingerichtet, welches es ermöglicht, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und etwaige Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten im eigenen Unternehmen sowie in der Lieferkette zu melden und aufzudecken. Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten des LkSG wird durch die NTT DATA fortlaufend dokumentiert, sowie, in Anlehnung an die gesetzlichen Anforderungen, ein jährlicher Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten erstellt und zur Verfügung gestellt.

Die NTT DATA wird die Einhaltung der Sorgfaltspflichten regelmäßig kritisch überprüfen und entsprechende nötige Anpassungen vornehmen.