Im Blogbeitrag erfahren Sie, welche SAP HCM Anpassungen zum Jahreswechsel 2024/2025 für die Schweiz erforderlich sind – von AHV 21 und BVG-Änderungen bis hin zur Quellensteuer.
Wichtige SAP HCM Anpassungen zum Jahreswechsel 2024/2025
Der Jahreswechsel 2024/2025 steht bevor und bringt einige wichtige Änderungen im Bereich SAP HCM für die Schweiz mit sich. Um Sie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen optimal zu unterstützen, haben wir nachfolgend die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
AHV 21 – Die Reform und ihre Auswirkungen:
Die Reform AHV 21 trat bereits am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie bringt tiefgreifende Änderungen mit sich, die auch Ihre SAP HCM Systeme betreffen:
- Anpassung des Referenzalters: Das Referenzalter für Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Die Erhöhung erfolgt in 3-Monatsschritten und beginnt im Jahr 2025. Ab 2028 gilt dann sowohl für Frauen als auch für Männer das Referenzalter 65.
- Änderung der AHV/IV-Renten: Ab dem 1. Januar 2025 steigen die AHV/IV-Renten um 2,9 %. Die Minimalrente erhöht sich von 1’225 CHF auf 1’260 CHF pro Monat, die Maximalrente von 2’450 CHF auf 2’520 CHF pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
- Änderung des Freibetrags für Erwerbstätige im Rentenalter: Mit AHV 21 können Erwerbstätige im Rentenalter auf den Freibetrag von 16’800 CHF pro Jahr verzichten. So können sie weiterhin AHV-Beiträge einzahlen und ihre Altersrente aufbessern.
Berufliche Vorsorge (BVG) – Anpassungen im Gleichschritt mit der AHV:
Auch in der beruflichen Vorsorge (BVG) ergeben sich durch AHV 21 und gesetzliche Änderungen wichtige Anpassungen:
- Anpassung des Referenzalters: In der beruflichen Vorsorge (BVG) wird das Referenzalter ebenfalls auf 65 Jahre angehoben.
- Anpassung der Grenzbeträge: Zum 1. Januar 2025 werden zudem verschiedene Grenzbeträge in der BVG angepasst. Hierzu gehören unter anderem:
– Mindestjahreslohn: 22’680 CHF
– Koordinationsabzug: 26’460 CHF
– Maximaler koordinierter Lohn: 64’260 CHF
– Minimaler koordinierter Lohn: 3’780 CHF
Familienzulagen – Erhöhung und Anpassung der Beitragssätze:
Ab 2025 profitieren Familien von höheren Familienzulagen. Dies hat Auswirkungen auf die Beitragssätze der Familienausgleichskassen (FAK):
- Erhöhung der Familienzulagen: Die Kinderzulage steigt von 200 CHF auf 215 CHF pro Monat, die Ausbildungszulage von 250 CHF auf 268 CHF pro Monat. Die Erhöhung orientiert sich an der Teuerung und erfolgt per 1. Januar 2025.
- Anpassung der Beitragssätze der Familienausgleichskassen (FAK): Um die Finanzierung der erhöhten Familienzulagen zu gewährleisten, ist mit Anpassungen der Beitragssätze der FAK zu rechnen, welche je nach Kanton variieren können.
Quellensteuer und einheitliches Lohnmeldeverfahren (ELM):
Im Bereich der Quellensteuer stehen 2025 einige wichtige Änderungen an. Stellen Sie sicher, dass Ihre SAP HCM Systeme rechtzeitig aktualisiert und auf dem neuesten Stand sind:
- Abschaltung ELM 4.0: Mit ELM 5.0 kamen wichtige Anpassungen im Zusammenhang mit der Quellensteuerabrechnung. Die Quellensteuer-Übermittlungen über ELM 4.0 genügen den rechtlichen Ansprüchen nicht mehr. Nur mit der Version ELM 5.0 oder höher ist es den Steuerverwaltungen möglich, vollständig korrekte Daten zu erhalten, die auch automatisiert verarbeitet werden können. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Wechsel auf die Version ELM 5.x voranzutreiben. Ziel von Swissdec ist es, die Zertifizierungen der Version ELM 5.0 bis Ende 2024 abzuschliessen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme rechtzeitig auf ELM 5.x umgestellt sind.
- Einführung ELM 5.3: Ab dem 1. Januar 2025 tritt ELM 5.3 als Minor-Release in Kraft, welcher das neue Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich betrifft, insbesondere das Reporting für Grenzgänger:innen. SAP plant entsprechende Anpassungen und eine Zertifizierung der neuen ELM-Version. Die Auslieferung in Form eines Support Packages erfolgt voraussichtlich zum Jahreswechsel 2024/2025 hin. Rechnen Sie mit neuen Stammdatenfeldern, Anpassungen im Reporting und Änderungen in den HRForms-Formularen für Grenzgänger:innen.
- Aktualisierung der Quellensteuertarife: Laden Sie die aktuellen Quellensteuertarife für 2025 herunter und importieren Sie diese in Ihre Systeme. Die aktuellen Tarife und Informationen zu den Formaten finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Zeitwirtschaft
Prüfen Sie im Rahmen des Jahreswechsels auch Anpassungen in der Zeitwirtschaft. Gegebenenfalls müssen neue Arbeitszeitpläne erstellt werden.
Meistern Sie den Jahreswechsel erfolgreich
Der Jahreswechsel 2024/2025 bringt zahlreiche Neuerungen und Herausforderungen für SAP HCM Anwender:innen. Mit einer frühzeitigen Planung und Vorbereitung können Sie jedoch einen reibungslosen Übergang gewährleisten. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die anstehenden Änderungen zur Seite und unterstützen Sie bei der Implementierung der Neuerungen in Ihrem SAP HCM System. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.
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Jessica Boccanegra
Professional Consultant Human Experience Management
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