NTT DATA Business Solutions
NTT DATA Business Solutions | Januar 25, 2024 | 5 min

Neues vom Lieferkettengesetz

Im Videobeitrag „11 Monate LkSG – was gibt‘s Neues beim Lieferkettengesetz und warum viele Unternehmen jetzt aktiv werden müssen“ geben unsere Experten Andreas Meyer und Christian Schaberl ausführliche Hinweise zum Umgang mit dem LkSG. Die wichtigsten Aspekte fasst unser Blogbeitrag zusammen.

Header Blog Neues vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Welche Unternehmen künftig betroffen sind und wie sie darauf reagieren können

Am 1. Januar 2023 trat erstmals das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Aufbauend auf 11 internationalen Abkommen zu Menschenrechten und 3 zum Umweltschutz verpflichtet es – vereinfacht dargestellt – Unternehmen ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitenden dazu, verschiedene Sorgfaltspflichten einzuhalten, darunter

  • die Einrichtung eines Risikomanagements, um Menschenrechts- und Umweltschutzverstösse in der Lieferkette erkennen zu können,
  • das Durchführen regelmässiger Risikoanalysen, um auch proaktiv nach solchen Verstössen zu suchen sowie
  • die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung und
  • die Verankerung von Präventionsmassnahmen.

Über die Sorgfaltspflichten und die damit verbundenen Zielsetzungen berichteten wir bereits ausführlich in unserem Blogbeitrag „So setzen Sie das Lieferkettengesetz effizient und sicher um“.  Zusammenfassend ist jedenfalls klar: Unternehmen sind dazu verpflichtet, aktiv an der Einhaltung von Menschenrechten und international gültigen Umweltstandards in der Supply Chain mitzuarbeiten und auf eventuelle Verstösse angemessen zu reagieren. In extremen Fällen reicht dies bis hin zum Ausschluss von Lieferanten.

Wen betrifft ab 2024 das LkSG?

Zunächst galt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen, damit betraf es primär Konzerne und Grossunternehmen. Ab dem 1. Januar 2024 wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes aber deutlich ausgeweitet: Es gilt dann für alle Unternehmen, die mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigen.

Die Berechnung der Mitarbeitendenanzahl ist dabei nicht trivial, da inländische Unternehmen neben den regelmässigen Arbeitnehmer:innen in Deutschland zum Beispiel auch

  • Leiharbeitende, die länger als sechs Monate im Unternehmen tätig sind,
  • ins Ausland entsandte Mitarbeitende sowie
  • bei Konzerntöchtern (falls vorhanden) angesiedelte Arbeitnehmende

einkalkulieren müssen. Für ausländische Unternehmen sind hingegen die Mitarbeiter:innen relevant, die in Deutschland tätig sind. Sofern Unternehmen nicht sicher sind, ob sie unter den Anwendungsbereich fallen, sollten sie im Zweifel auf fachkundige Beratung durch einen spezialisierten Juristen zurückgreifen.

Nach derzeitigen Schätzungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird die Ausweitung des LkSG dazu führen, dass ab 2024 rund 4.800 Unternehmen zur Einhaltung des Gesetzes verpflichtet sind. Das Thema wird somit auch für weite Teile der mittelständischen Wirtschaft immer bedeutender.

 

Komplexe Aufgaben, einfache Lösungen

Die Sorgfaltspflichten des LkSG betreffen sowohl unmittelbare als auch mittelbare Zulieferer. Bei Letzteren handelt es sich um die Zulieferer der Zulieferer, zu denen das betroffene Unternehmen kein unmittelbares Vertragsverhältnis besitzt. Für diese gelten die Regeln allerdings nur eingeschränkt, sprich: anlassbezogen. Dort müssen Unternehmen dementsprechend nur dann tätig werden, wenn sie von Verstössen erfahren, beispielsweise durch das interne Beschwerdeverfahren. Zur aktiven Suche nach Verstössen sind sie bei mittelbaren Zulieferern hingegen nicht verpflichtet.

Dieses einfache Beispiel verdeutlicht bereits, dass ein LkSG-konformes Supply Chain Management künftig eine moderne Softwarelösung erfordert, die die zuständigen Mitarbeiter:innen im Unternehmen intelligent unterstützt. Noch mehr wird dies gelten, sobald die Europäische Union (EU) künftig das LkSG durch die Corporate Sustainability Due Dillegence Directive ergänzt – und dadurch auch nachgelagerte Verwertungsstufen stärker in den Fokus nimmt.

Glücklicherweise existieren solche Lösungen bereits. Wir bieten dazu drei Varianten an, die sich bisher vielfach in der Praxis bewährt haben:

  • Integrity Next: Hierbei handelt es sich um eine cloudbasierte End-2-End-Plattform, mit denen Unternehmen Zulieferer automatisiert und standardisiert auf Compliance und Nachhaltigkeit überprüfen können. Die Plattform hält dabei die hohen Standards des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) ein.
  • Integrity Next in Kombination mit SAP: Integrity Next lässt sich hervorragend mit SAP ECC und SAP S/4HANA verbinden. Risikoanalysen und -bewertungen können Unternehmen dann im SAP Business Partner hinterlegen und einsehen.
  • SAP Ariba Risk: Auch als Stand-Alone-Lösung bietet SAP Ariba Risk eine Reihe von Funktionalitäten, mit denen Unternehmen ein fortlaufendes Monitoring und regelmässige Risikokontrollen implementieren können.

Aufzeichnung vom Digital Supply Chain Day 2023

Das LkSG ist sehr komplex – und führt teilweise zu hohem Anpassungsbedarf in Unternehmen. Oft stellt sich dabei die Frage, was dabei zu beachten ist – und zu welchen Konsequenzen eine nicht ordnungsgemässe Umsetzung führt. In der Aufzeichnung der Session „11 Monate LkSG – was gibt‘s Neues beim Lieferkettengesetz und warum viele Unternehmen jetzt aktiv werden müssen“ gehen daher unsere Experten Andreas Meyer und Christian Schaberl auf die wichtigsten Fragen ein und zeigen, wie die Umsetzung möglichst reibungslos gelingt. Wir wünschen Ihnen wertvolle Erkenntnisse!

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