Die Quellensteuerrevision vom 1. Januar 2021 bringt nicht nur Veränderungen in den Berechnungsmethoden der Quellensteuer, sondern auch den Release von ELM 5.0 mit sich. Während ELM 4.0 die standardisierte Abwicklung von Quellensteuerdeklarationen ermöglichte, definiert die neuere Version des elektronischen Lohnmeldeverfahrens, ELM 5.0, nun auch die Berechnung der Quellensteuern selbst. Erfahren Sie im nachfolgenden Artikel mehr über die Unterschiede zwischen ELM 4.0 und ELM 5.0.
Das ändert sich beim Wechsel auf ELM 5.0 mit SAP ERP
Im Rahmen der oben erwähnten Quellensteuerrevision wurden zahlreiche Verbesserungen eingeführt, insbesondere bei der Meldung von Grenzgängern und dem Lohnausweis. Zudem wurde die Kommunikation mit Versicherern optimiert. Des Weiteren wird die bisher zweijährliche Lohnstrukturerhebung durch monatliche Datenlieferungen an das Bundesamt für Statistik ersetzt.
Domäne AHV
Die Domäne AHV empfängt nach wie vor zwei unterschiedliche Datenlieferungen:
- Monatliche Ein- und Austrittmeldung E(M)A
- AHV-Lohnbescheinigung inkl. AHV-frei Personen und Lohnsummen
Die E(M)A-Meldung bleibt unverändert. Die jährliche Lohnmeldung wurde in ELM 5.0 jedoch um zusätzliche Informationen ergänzt:
- Angabe UVG-Versicherungsgesellschaft
- Angabe der Vorsorgeeinrichtung (BVG/PK)
- Informationen zu negativen AHV-Löhnen
Domäne Lohnausweis und Rentenbescheinigung (LAW)
Mit ELM 5.0 kommen Anpassungen in der Deklaration sowie bei den Prozess-Schritten zur Erstellung des Lohnausweises. Neben neuen Feldern umfasst der Lohnausweis neu einen neuen, längeren Barcode auf jeder Seite. Um dem Lohnausweis mehr Urkundencharakter zu verleihen, wird mit ELM 5.0 eine Doc-ID zur eindeutigen Identifizierung durch die Steuerbehörde eingeführt.
Domäne Quellensteuer
ELM 5.0 enthält die notwendigen Informationen für die Berechnung der Quellensteuer gemäss der Revision per 01.01.2021. Dazu gehören:
- Ausscheidung von ausländischen Arbeitstagen
- Weitere Erwerbstätigkeiten/Ersatzeinkünfte
Zudem entfallen mit ELM 5.0 zwei Teile der monatlichen Lohnmeldung: die Rekapitulation und die Historie.
Domäne Grenzgänger
Mit der neuen Domäne Grenzgänger wird die jährliche Meldung der italienischen Grenzgänger an die Kantone TI, VS und GR und der französischen Grenzgänger an die Kantone mit Sondervereinbarung (Steuercode SFN) VD, NE JU, SO, BS, BL, BE und VS erstellt. In SAP wurde eine neue Abrechnungseinheit für die QSt-Grenzgänger (QSTG) eingeführt. Diese Meldung enthält neue Informationen für die italienischen Grenzgänger, die bisher so nicht benötigt wurden.
Domäne Versicherungen
Neben der unveränderten jährlichen Lohnmeldung gibt es mit ELM 5.0 neu die Möglichkeit zur monatlichen Meldung von Neueintritten und Austritten an die Familienausgleichskasse. Ein Dialog im ERP ermöglicht die Übermittlung von Daten an den Versicherer. Der Endempfänger kann so mit dem Erhalt einer ELM 5.0 Meldung einen Dialog initiieren, wodurch die Datenfreigabe über eine zusätzliche Web-Applikation entfällt.
Domäne Statistik
Wechsel zu einer monatlichen Meldung an das Bundesamt für Statistik der für folgende Statistiken:
- Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE)
- Schweizerischer Lohnindex (SLI)
- Beschäftigungsstatistik (BESTA)
- Profiling
- Aktualisierungserhebung des Betriebs- und Unternehmensregisters (Mehrbetriebsunternehmen)
- Profiling Light
Durch die monatliche Meldung entfällt die bisher zweijährliche Datenlieferung für die Lohnstrukturerhebung.
Die nachfolgende Grafik von Swissdec fasst die Unterschiede zu ELM 4.0 nochmals übersichtlich zusammen
Die Übergangsfrist für die Nutzung von ELM 4.0 läuft, für die Übermittlung der Quellensteuerabrechnungen bis Dezember 2025. Für alle anderen Meldungen endet die Übergangsfrist im Juni 2026. Durch die Erhebung von zusätzlichen Mitarbeiter-Stammdaten sowie die Anpassung des Systems sollte für den Wechsel auf ELM 5.0 genügend Zeit eingeplant werden. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu – wir unterstützen Sie beim Wechsel oder der Einführung von ELM 5.0.
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